Konzeptionelle Voraussetzungen und Ziele
Ab 2025 soll es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen geben. Bislang gilt der Rechtsanspruch nur für Krippen- und Kindergartenplätze, doch mit Blick auf das angekündigte Gesetz und gesellschaftliche Veränderungen werden die Angebote an Schulen schon seit einigen Jahren bundesweit ausgebaut. Ob Horte, Mittagsbetreuungen, Ganztagsschulen oder Jugendsozialarbeit an Schulen – auch in Bayern und auch an weiterführenden Schulen gibt es für Eltern und Schüler*innen immer mehr Möglichkeiten.
Mittags- bzw. Nachmittagsbetreuung und Sozialarbeit an Schulen haben dabei ganz unterschiedliche konzeptionelle Voraussetzungen und Ziele. Die Angebote können entweder freizeitorientiert sein oder als Maßnahme der Jugendhilfe präventive und integrative Förderung und Hilfe beinhalten. Die Bayerische Staatsregierung hat zumindest versprochen, ein breites Portfolio aufrecht zu erhalten.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel aus der WIR-Mitgliederzeitschrift 2.2019.
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