Neben der klassischen Grund- und Behandlungspflege bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Die AWO Oberbayern bietet an vielen Standorten, neben der stationären Pflege, auch Ambulante Pflegedienste an.
Mit unserem Ambulanten Dienst können wir alte und kranke sowie Menschen mit Behinderung in einem Umkreis von rund 8 Kilometern in Burghausen, Raitenhaslach, Mehring, Öd, Emmerting und in Duttendorf (A) versorgen und damit auch pflegende Angehörige entlasten.
Mit unserem Ambulanten Dienst können wir alte und kranke sowie Menschen mit Behinderung in einem Umkreis von rund 15 Kilometern in Dießen und Umgebung versorgen und damit auch pflegende Angehörige entlasten.
Neben den "klassischen" Angeboten eines Ambulanten Dienstes wie
biete wir viele weitere Dienstleistungen an.
Mit unserem Ambulanten Dienst können wir alte und kranke sowie Menschen mit Behinderung in einem Umkreis von rund 15 Kilometern in Freilassing und Umgebung versorgen und damit auch pflegende Angehörige entlasten.
Von der
Wir bieten sämtliche ambulante Dienstleistungen für Sie an. Fragen Sie uns.
Mit unserem Ambulanten Dienst können wir alte und kranke sowie Menschen mit Behinderung in einem Umkreis von rund 15 Kilometern in Fürstenfeldbruck und Umgebung versorgen und damit auch pflegende Angehörige entlasten.
Vorteile der ambulanten Pflege:
Fragen Sie uns.
Mit unserem Ambulanten Dienst können wir alte und kranke Menschen, sowie Menschen mit Behinderung, in folgenden Gebieten versorgen - und damit auch pflegende Angehörige entlasten:
In Peiting, Schongau, Steingaden, Hohenpeißenberg, Peißenberg und Apfeldorf mit den jeweils angrenzenden Gemeinden. Dies umfasst ein Einzugsgebiet von mindestens 20 Kilometern. Weitere Gemeinden auf Anfrage!
Wir freuen uns auf Sie!
Mit unserem Ambulanten Dienst können wir alte und kranke sowie Menschen mit Behinderung in einem Umkreis von rund 15 Kilometern in Traunreut, Trostberg, Obing und Umgebung versorgen und damit auch pflegende Angehörige entlasten.
Fragen Sie uns gerne.
Unsere Leistungen für Sie!
Folgende Tätigkeiten sind Teil der Körperpflege:
Folgende Tätigkeiten sind unterstützende Maßnahmen bei der Darm- und Magenentleerung:
Zur Grundverrichtung Ernährung gehören übrigens nicht Einkauf, Planung und Zubereitung einer Mahlzeit. Diese Tätigkeiten werden der hauswirtschaftlichen Versorgung zugeordnet. Hilfe und Unterstützung bei der Ernährung bedeutet vielmehr, dass
Die Grundverrichtung Mobilität umfasst alle notwendigen Hilfestellungen, die eine Pflegeperson dem Pflegebedürftigen geben kann, damit er aufstehen und zu Bett zu gehen, sich an- und auszuziehen, gehen, stehen und Treppen steigen kann.
Der bzw. die Pflegebedürftige soll mit entsprechender Unterstützung auch die Wohnung verlassen können, z. B.
Um neben der Grunderkrankung nicht noch weitere Beschwerden und Erkrankungen zu bekommen, brauchen vor allem bettlägerige oder bewegungsbeeinträchtige Menschen vorbeugende Maßnahmen. Diese Prophylaxe-Maßnahmen gehören zum Pflichtprogramm (Pflegestandards) der Grundpflege:
Da die Grundpflege ebenfalls zur häuslichen Krankenpflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Vermeidung desselben, gehört, muss man sich seitens des Arztes wiederum eine Verordnung ausstellen lassen. Mit der geht es dann zwecks Genehmigung zur Krankenkasse, die für die Kostenerstattung zuständig ist.
Anders verhält es sich, wenn schon eine Pflegestufe – mindestens Pflegestufe 1 – anerkannt ist: Dann liegt die Kostenübernahme bei der Pflegekasse.
Was wir für Sie leisten können!
Behandlungspflege z.B.
Beatmungsgerät mit Bedienung und Überwachung.
Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und dementsprechend von der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse übernommen. Da die Pflegekassen jedoch bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind, kann es da leicht zu Verwechslungen kommen.
Die Erstversorgung mit der Behandlungspflege darf der Arzt nur über 14 Tage ausstellen, Folgeverordnungen sind dann nicht an bestimmte Zeiträume gebunden, müssen aber ärztlich begründet werden. In vielen Fällen dient die spezielle Pflege dazu, einen Aufenthalt im Krankenhaus zu umgehen: dann spricht man von einer Krankenhausverhinderungspflege, die sich auf bis zu 4 Wochen erstrecken darf. Danach schaltet sich der medizinische Dienst der Krankenkassen ein und prüft eine mögliche Pflegestufe.
Hausnotruf – sicher zu Hause leben
Sie können von uns ein Hausnotrufgerät erhalten, mit dessen Hilfe Sie im Notfall rund um die Uhr Hilfe holen können, z. B. wenn Sie gestürzt sind und nicht mehr aufstehen können. Sobald Sie auf den Knopf Ihres Senders gedrückt haben, sehen wir auf dem Bildschirm, dass Sie Hilfe benötigen, und leiten die notwendigen Maßnahmen ein.
Ob mobiler oder stationärer Hausnotruf. Wir haben die passende Lösung für Sie.
Essen auf Rädern - Vermittlung eines Anbieters
Im höheren Alter, bei Krankheit oder Behinderung ist eine gesunde, ausgewogene Ernährung besonders wichtig. Ebenso groß ist der Wunsch, zu Hause in vertrauter Umgebung zu essen, insbesondere wenn zum Einkaufen oder Kochen die Kraft fehlt. Wir vermitteln Ihnen gerne einen entsprechenden Menüservice-Anbieter. Fragen Sie uns.
Die qualifizierte und liebevolle Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen zuhause durch unsere ambulanten Pflegedienste ist eine Aufgabe, die uns sehr am Herzen liegt. Mithilfe unserer Unterstützung behalten Sie Ihre Selbstständigkeit zuhause und erhalten Hilfe bei der Versorgung vor Ort. Wenden Sie sich am besten direkt an unsere Ambulanten Dienste vor Ort.
Die AWO-Pflege- und Senior*innenberatung ist eine erste digitale Anlaufstelle. Gerne beraten wir Sie aber auch persönlich zu Fragen der Finanzierung und zum Umgang mit Pflege- und Krankenkassen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und Hausnotrufgeräten. Unser Fachpersonal ist außerdem im Notfall rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Der Pflegebedarf wird erstmals festgestellt, wenn jemand einen »Antrag auf Pflegebedürftigkeit« bei seiner Krankenversicherung einreicht. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen entscheidet über Ihren persönlichen Pflegegrad. Welche Kosten im Einzelfall entstehen, ist individuell zu klären.
In allen Fragen rund um die stationären und ambulanten Pflegeangebote wenden Sie sich gerne an unsere*n Ansprechpartner*in. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.